Für uns steht immer der Mensch im Mittelpunkt. Wir lassen Sie im Alter nicht allein.
Die Aufgabe von B.S.Personalservice besteht darin, Kontakt zu unserem Kooperationspartner aus Polen aufzunehmen um für deutsche private Haushalte einen Dienstleistungsvertrag über eine Haushaltshilfe- bzw. Betreuungskraft zu unserem polnischen Kooperationspartner zu vermitteln.
Unser polnischer Kooperationspartner beschäftigt Personal, welches von Ihm in der deutschen Sprache geschult wird und nach Deutschland zeitlich befristet nach EU-rechtlichen Vorschriften entsendet wird.Das Betreuungspersonal ist legal in ihrem Heimatland Polen sozialversicherungspflichtig beschäftigt und verfügt über alle notwendigen Papiere, wie z.B. die Bescheinigung A1. Mit diesem amtlichen Vordruck werden die Anstellung bei dem polnischen Dienstleister und die korrekte Entsendung nach den EU-rechtlichen Vorgaben nachgewiesen. Es gelten für sie nicht die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Absicherung, sondern die des Herkunftslandes.
Dies wird über die Dienstleistungsfirma in Polen gewährleistet.
Laut gesetzlichen Bestimmungen ist dies seit dem 01.Mai 2004 im Rahmen der EU-Osterweiterung und der damit verbundenen Dienstleistungsfreiheit osteuropäischer Firmen gestattet.
Dies bedeutet: Sie als Haushaltshilfesuchender fungieren nicht als Arbeitgeber, sondern als Auftraggeber. Alle steuer-, versicherungs- und verwaltungsrechtlichen Verpflichtungen entfallen für Sie. Es bedarf somit nicht der Beschaffung einer Arbeitserlaubins, noch einer Anmeldung vor Ort. Umständliche Behördengänge bleiben aus.
Kostenloses und unverbindliches Angebot. Füllen Sie das Kontaktformular aus.