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1. Monatliche Leistungen der Pflegekasse ab 01.01.2011 :

 

                                      Pflegestufe I                     Pflegestufe II                     Pflegestufe III

    
Pflegegeld                         235 EUR                          440 EUR                           700 EUR


 2. Ausgaben für eine Haushaltshilfe/Betreuerin als außergewöhnliche Belastung bei Ihrer Einkommensteuer jährlich geltend machen.

 

Für die Grundpflege- und Betreuungsleistungen, die Sie Ihrem Angehörigen finanzieren, und mit einer Rechnung und einem Zahlungsbeleg nachweisen können, können Sie ein Betrag bis maximal 4000 EUR/Jahr steuermindernd geltend gemacht werden.

 

Kostenloses und unverbindliches Angebot. Füllen Sie das Kontaktformular aus.