1. Monatliche Leistungen der Pflegekasse ab 01.01.2011 :
Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III
Pflegegeld 235 EUR 440 EUR 700 EUR
2. Ausgaben für eine Haushaltshilfe/Betreuerin als außergewöhnliche Belastung bei Ihrer Einkommensteuer jährlich geltend machen.
Für die Grundpflege- und Betreuungsleistungen, die Sie Ihrem Angehörigen finanzieren, und mit einer Rechnung und einem Zahlungsbeleg nachweisen können, können Sie ein Betrag bis maximal 4000 EUR/Jahr steuermindernd geltend gemacht werden.
Kostenloses und unverbindliches Angebot. Füllen Sie das Kontaktformular aus.